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Teilnahmebedingungen cplace Day 2023

  • Die Teilnahmebedingungen für das LinkedIn Gewinnspiel finden Sie hier.

Überblick

Die collaboration Factory AG, Arnulfstr. 34, 80335 München (nachfolgend „COLLABORATION FACTORY“) ist Veranstalterin des „cplace Day“ am 12. Oktober 2023.

Der cplace Day ist ein hybrides Event, dessen Ziel es ist, Kunden und Partner der COLLABORATION FACTORY sowie cplace Nutzer und Projektmanagement-Experten zum fachlichen Austausch und zur Weiterbildung zusammen zu bringen. Der cplace Day richtet sich ausschließlich an Unternehmen und nicht an Verbraucher.

Diese Teilnahmebedingungen regeln Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Teilnahme am cplace Day. Sie werden im Rahmen des Prozesses zur Buchung Ihrer Teilnahme cplace Day über diese Teilnahmebedingungen informiert und stimmen diesen Bedingungen mit Abgabe der verbindlichen Buchung zu.

1. Registrierung und Teilnahme

1.1 Zur Teilnahme am cplace Day berechtigt sind alle volljährigen Personen, die sich über die Webseiten der COLLABORATION FACTORY sowie über die von COLLABORATION FACTORY genutzten Portalen zur Event-Registrierung für die Teilnahme am cplace Day angemeldet haben und deren Anmeldung von COLLABORATION FACTORY mittels E-Mail-Kommunikation angenommen wurde (nachfolgend „Teilnehmer“). Dabei wird zwischen der digitalen Teilnahme und der Vor-Ort-Teilnahme am cplace Day unterschieden.

1.2 Diejenigen Personen, die sich für die vor-Ort-Teilnahme am cplace Day registriert haben und per E-Mail bestätigt wurden, erhalten zeitnah alle relevanten Informationen zur physischen Teilnahme per E-Mail-Kommunikation. Am Veranstaltungstag werden die Teilnehmer vor Ort von der COLLABORATION FACTORY in Empfang genommen und erhalten ein für Sie vorgesehenes Namensschild.

1.3 Diejenigen Personen, die sich für die digitale Teilnahme am cplace Day registriert haben, erhalten am Veranstaltungstag die Zugangsdaten und einen Link zur Login-Seite per E-Mail. Auf der Login-Seite gibt der Teilnehmer seinen Namen, E-Mail -Adresse sowie Token und ggf. eine individuelle PIN ein. Nach dem Login erscheint der Teilnehmer mit seinem bei der Anmeldung angegebenen Namen automatisch im Chat von COLLABORATION FACTORY (bspw. „Max Mustermann ist beigetreten o.ä.“). Nach dem erfolgreichen Login kann sich jeder Teilnehmer den auf der Startseite des cplace Days verfügbaren Live-Stream anschauen und währenddessen mit den anderen Teilnehmern chatten.

1.4 Nach Beendigung des cplace Days sind für die Teilnehmer die Aufzeichnungen des cplace Days weiterhin verfügbar. Die Chats der Teilnehmer werden nicht aufgezeichnet und sind nicht abrufbar. Auf der Seite mit den Aufzeichnungen des cplace Days können sich die Teilnehmer auch die Handouts, PDFs des cplace Days herunterladen.

2. Tools zur Ermöglichung der Teilnahme

Um die Durchführung des cplace Days zu ermöglichen, setzt COLLABORATION FACTORY die folgenden Tools ein:

2.1 Die Eventplattform HyperCon zum Live-Streaming der Veranstaltung. Die Teilnehmer können über die Chatfunktion der Plattform miteinander kommunizieren.

2.2 Vimeo zur Darstellung von Aufzeichnungen

2.3 Wonder zum digitalen Networking mittels flexibler Video-Gruppenräume

2.4 Ergänzend zu diesen Teilnahmebedingungen finden die Nutzungsbedingungen der Anbieter der vorstehend aufgeführten Tools Anwendung. Diese Nutzungsbedingungen sind verfügbar unter Links auf die Nutzungsbedingungen für HyperCon und Vimeo.

3. Verhaltensregeln

3.1 Sie werden im Rahmen des cplace Days neben diesen Teilnahmebedingungen alle einschlägigen Gesetze und sonstigen Vorschriften einhalten. Sie dürfen auf dem cplace Day insbesondere keine Chatbeiträge erstellen, die gesetzeswidrig oder in sonstiger Weise anstößig sind.

3.2 Sie sind berechtigt, während der Chats beim cplace Day eigene Ideen und Inhalte einzubringen. Es dürfen keine durch Rechte Dritter geschützten und nicht zur Weitergabe an Dritte geeigneten Inhalte und Ideen genutzt werden.

3.3 Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Ihre Teilnahme am cplace Day nicht gegen bestehende Pflichten gegenüber dem Unternehmen, dem Sie angehören, verstößt. Dies gilt insbesondere für Vertraulichkeitspflichten.

3.4 COLLABORATION FACTORY, ihre Mitarbeiter und ihre gesetzlichen Vertreter sowie ggf. ihre Erfüllungsgehilfen üben im Rahmen des cplace Days das virtuelle Hausrecht aus. Ferner behält sich COLLABORATION FACTORY vor, Sie bei grobem Verstoß gegen die Verhaltensregeln (auch nachträglich) von der Veranstaltung auszuschließen.

3.5 Die Gesundheit und Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer stehen an erster Stelle. Um allen Teilnehmern größtmögliche Sicherheit und zugleich ein echtes Event-Erlebnis mit unbeschwertem Networking vor Ort bieten zu können, wird die Veranstaltung unter der Berücksichtigung der zu dem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Sicherheits- und Hygienerichtlinien stattfinden. Darüber hinaus behält sich COLLABORATION FACTORY vor, zusätzliche Hygienemaßnahmen am Veranstaltungstag durchzuführen, die frühmöglichst vor dem Event kommuniziert werden. COLLABORATION FACTORY empfiehlt den Teilnehmern auf inzwischen bewährte Sicherheitsstandards für den eigenen Schutz und den anderer zu achten. Dazu gehört unter anderem auch, weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen und einen Mindestabstand einzuhalten. Bei Krankheitszeichen, die auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 hindeuten können, bitten wir Sie von einem Besuch unserer Veranstaltungen abzusehen.

4. Hinweis zu Bild-, Ton- und Filmaufnahmen

4.1 Wir weisen Sie darauf hin, dass während der Veranstaltung Bild-, Film- und Tonaufnahmen von der COLLABORATION FACTORY und ihren Vertretern erstellt, verarbeitet und verbreitet werden können. Die Teilnehmer erklären sich mit ihrer Teilnahme an der Veranstaltung damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Veranstaltung angefertigten Bild-, Ton- und Filmaufnahmen zu Marketing-Zwecken durch COLLABORATION FACTORY ohne Anspruch auf Vergütung genutzt werden und in ihren Marketing-Kanälen verbreitet werden können.

Rechtsgrundlage ist dabei Art 6 Abs. 1 lit. a, f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht in der Bewerbung und Berichterstattung der Veranstaltung.

5. Nutzungsrechte

5.1 Sie bleiben (Mit-)Inhaber der geistigen Eigentumsrechte an den durch Sie im Rahmen des cplace Days entwickelten und präsentierten Ideen und Inhalte (nachfolgend „Beiträge“).

5.2 Sie räumen COLLABORATION FACTORY für die Beiträge mit ihrer Entstehung ein zeitlich und räumlich unbegrenztes, ausschließliches, übertragbares Nutzungsrecht für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein.

5.3 Vorbehaltlich des Bestehens entgegenstehender eingetragener Schutzrechte (z.B. Patente) ist COLLABORATION FACTORY berechtigt, das im Rahmen des cplace Days erworbene Know-how, insbesondere die den Beiträgen zugrunde liegenden Konzepte, Verfahrensweisen und Methoden, uneingeschränkt zu nutzen.

5.4 Sie sind nicht berechtigt, Logos oder Marken von COLLABORATION FACTORY oder Sponsoren zu nutzen.

6. Vertraulichkeit und Datenschutz

6.1 Sie werden die im Rahmen des cplace Days von COLLABORATION FACTORY erhaltenen Dokumente und Informationen vertraulich behandeln, d.h. diese vor unbefugtem Zugriff Dritter schützen und nur im Zusammenhang mit dem cplace Day nutzen.

6.2 Alle personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden nach den geltenden Datenschutzgesetzen behandelt. Es gilt die Datenschutzerklärung von COLLABORATION FACTORY, die unter folgender Adresse abrufbar ist https://www.cplace.com/datenschutz.

7. Haftung

7.1 COLLABORATION FACTORY ist nicht verantwortlich für die im Rahmen des cplace Days von den Teilnehmern erstellten Beiträge. Entsprechend sind hierfür Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen.

7.2 Aufgrund der langfristigen Planung sind Änderungen im Veranstaltungsprogramm möglich. COLLABORATION FACTORY behält sich daher (auch kurzfristige) Änderungen im Programm, einschließlich einer Umbesetzung der ReferentInnen vor. Sollte die Veranstaltung abgesagt werden aus Gründen, die COLLABORATION FACTORY nicht zu vertreten hat (z.B. aufgrund behördlicher oder sonstiger Verbote/Maßnahmen, welche mit der COVID19- Pandemie in Zusammenhang stehen, durch höhere Gewalt oder anderer triftiger Gründe, die COLLABORATION FACTORY aufgrund ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ihren Teilnehmern wahrnimmt, auch wenn sie nicht gesetzlich veranlasst wurden z.B. sehr hoher COVID19-Inzidenzzahlen), sind Haftungs- und Schadenersatzansprüche gegenüber COLLABORATION FACTORY ausgeschlossen.

7.3 COLLABORATION FACTORY haftet unbeschränkt für grob fahrlässig oder vorsätzlich von COLLABORATION FACTORY, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführten Schäden. COLLABORATION FACTORY haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.4 Im Übrigen ist die Haftung von COLLABORATION FACTORY für alle Fälle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

8. Sonstiges

8.1 Ergänzend und nachrangig zu diesen Teilnahmebedingungen gelten die zwischen Ihnen (bzw. dem Unternehmen, dem Sie angehören) und COLLABORATION FACTORY vereinbarten Vertragsbedingungen, in Ermangelung solcher Vertragsbedingungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von COLLABORATION FACTORY.

8.2 Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, sofern eine solche Vereinbarung zwischen den Parteien gesetzlich zulässig ist.